Kosten

Kosten 

 

In der Regel werden die Kosten von der Krankenversicherung für Sprechstunden, Einzeltherapien und Gruppentherapien übernommen.


Lesen Sie mehr über die Kostenübernahme für Sprechstunden und die psychotherapeutische Behandlung.

Gesetzliche Krankenversicherungen



Alle gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen bis zu fünf Probe-Sitzungen. Weitere Sitzungen werden nach Beantragung in der Regel bewilligt, sodass auch diese Kosten vollständig von der Krankenkasse getragen werden. Wenn Sie möchten, dass die Kosten von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, bringen Sie bitte ihre elektronische Gesundheitskarte zum ersten Termin mit. Eine psychotherapeutische Behandlung kann auf Ihren Wunsch auch privat in Rechnung gestellt werden.

Private Krankenversicherungen



Die Kostenregelungen der privaten Krankenversicherungen variieren je nach abgeschlossenem Vertrag. Bevor eine Psychotherapie begonnen wird, machen Sie sich bitte mit Ihren Vertragsbedingungen vertraut und nehmen Sie mit Ihrer Versicherung Kontakt auf. Diese wird Sie über das weitere Vorgehen aufklären. Eine psychotherapeutische Behandlung kann auf Ihren Wunsch auch privat in Rechnung gestellt werden.

Beihilfestellen und Berufsgenossenschaft



Auch Beihilfestellen übernehmen in der Regel fünf Probe-Sitzungen. Die Kosten für eine Psychotherapie werden nach ordnungsgemäßer Antragstellung übernommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung um die Antragsunterlagen anzufordern.


Wenn in Folge arbeitsbedingter Gegebenheiten psychotherapeutischer Behandlungsbedarf besteht, übernehmen Berufsgenossenschaften in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte informieren Sie sich in diesem bei Ihrer Berufsgenossenschaft und fordern Sie die benötigten Antragsunterlagen an.